Home
Leistungen
Spezialprodukte
Referenzen
Kontakt
Auftrags-
Ausgleichsabgabe –
hier können Sie richtig sparen
Durch die Vergabe von Aufträgen an anerkannte Werkstätten für Behinderte, können
Sie aktiv zur Beschäftigung behinderter Menschen beitragen. Laut Sozialgesetzbuch
IX § 140 können Sie 50% des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungs-
Rechenbeispiel als
PDF-
In der Auftragsabwicklung sind wir nach der Qualitätsnorm
ISO 9001:2000 zertifiziert. Ihr Produkt ist bei uns in den besten Händen und die Fertigung unterliegt einer stetigen Qualitätskontrolle.