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Auftrags-management – kompetente Beratung

Ausgleichsabgabe –

hier können Sie richtig sparen

 

Durch die Vergabe von Aufträgen an anerkannte Werkstätten für Behinderte, können Sie aktiv zur Beschäftigung behinderter Menschen beitragen. Laut Sozialgesetzbuch IX § 140 können Sie 50% des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungs-betrages (als Leistungsanteil ausge-wiesen) auf die Ausgleichsabgabe an-rechnen.

 

Rechenbeispiel  als

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abgabe.pdf

In der Auftragsabwicklung sind wir nach der Qualitätsnorm

ISO 9001:2000 zertifiziert. Ihr Produkt ist bei uns in den besten Händen und die Fertigung unterliegt einer stetigen Qualitätskontrolle.

 

Mike Ben                                              
Bereichsleiter Druck
Telefon: 0 35 35 / 40 37 -36
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Simone Pfützner
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